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Donnerstag, 16. Mai 2013

Framing und das Urheberrecht

Unter Framing versteht man das Einbinden fremder Inhalte wie Videos oder Bildern direkt von der anbietenden Webseite. Das Bild oder Video wird nur optisch zum Inhalt der eigenen Seite und verbleibt datentechnisch auf der Seite des Bereitstellers.

Ob das s.g. Framing nun gegen das Urheberrecht verstößt oder nicht, sollte der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Dieser sieht darin zwar keine Rechtsverletzung, da ja nur auf Bilder und Videos zugegriffen wird, die ohnehin frei zugänglich sind, will aber sein Urteil vom Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) abhängig machen, da sich dadurch evtl. eine geänderte Situation ergeben könne.

Sollte entschieden werden, dass es sich dabei um eine Urherberrechtsverletzung handelt, wird das für viele Communities massive Konsequenzen haben, da es dort üblich ist, mit Hilfe des Framings, fremde Inhalte auf dem eigenen Profil einzubinden.

Allerdings ist frühestens in einem Jahr mit einer Entscheidung des EuGH zu rechnen.

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